Einkaufsgutschein und Jobkarte

Hier geht es zur Guthabenabfrage

Hinweis: Geben Sie bei der Guthabenabfrage zunächst die Ziffern ein, die sich unter dem Strichcode der Karte befinden, und anschließend in das rechte Feld den PIN, der unter dem Rubbelfeld steht!

Unser Einkaufsgutschein und unsere Jobkarte sind echte Genussbringer: Folgen Sie unserem Motto „Einkaufen, Erleben, Genießen“ und entdecken Sie die Vielfalt. Ob Einkaufsbummel, Restaurantbesuch oder Kulturgenuss – der Einkaufsgutschein und die Jobkarte sind echte Multitalente.

 

 

 

 

Hier können Sie unseren Einkaufsgutschein kaufen:

  • Klingenthal in der Westernstraße
  • Michelbrink im dörenpark, Senefelderstr. 13
  • outdoorladen am Markt
  • Südring Center am Pohlweg
  • Tourist-Information, Königsplatz 10
  • Westfälisches Volksblatt, Geschäftsstelle, Rosenstraße 5

Außerdem können Sie Gutscheine per E-Mail bestellen.

Schicken Sie einfach eine E-Mail an  und schreiben Sie, wie viele Gutscheine mit welchem Wert (max. 200 Euro je Gutschein) Sie haben möchten und an welche Adresse wir die Gutscheine senden sollen. Je Bestellung erheben wir eine Servicegebühr von 4 Euro für Bearbeitung und Versand.

Bitte überweisen Sie dann den Gesamtbetrag (Gutscheinwerte plus 4 Euro je Bestellung) vorab auf folgendes Konto der Werbegemeinschaft Paderborn:

Werbegemeinschaft Paderborn
IBAN DE82 4726 0121 8603 0402 01
BIC DGPBDE3MXXX
VerbundVolksbank OWL eG

Kurze Zeit später kommen die Gutscheine auf dem Postweg zu Ihnen.

 

Der Papiergutschein hat zum 1.1.2024 seine Gültigkeit verloren!
Die Gültigkeit von Gutscheinen beläuft sich allgemein auf drei Jahre nach Ausgabe. Aufgrund des 40-jährigen Jubiläums der Werbegemeinschaft wurde entschieden, die Annahme der Papiergutscheine sehr kulant zu handhaben. Diese Regelung lief zum 31.12.2023 definitiv aus. Die Mitglieder der Werbegemeinschaft nehmen seit dem 1.1.2024 keine Papiergutscheine mehr an!

Digitale Gutscheinkarten, die im Jahr 2020 ausgegeben wurden, wurden am 1.1.2024 automatisch entwertet!
Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen verlieren Digitale Gutscheinkarten drei Jahre nach dem letzten Tag des Ausgabejahres ihre Gültigkeit. Alle Gutscheinkarten, die bis zum 31.12.2020 ausgegeben wurden, wurden automatisiert entwertet.

 

Der Digitale Gutschein und die Jobkarte – Hier können Sie sie vor Ort einlösen (die Liste wird ständig aktualisiert):

***
Einlösestellen des Digitalen Gutscheins zum Download.pdf

***

Unsere Gutscheinbedingungen ("Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB") für den Digitalen Einkaufsgutschein

Der Erwerb und die Benutzung des Einkaufsgutscheins der Werbegemeinschaft Paderborn e. V. richten sich nach den folgenden Gutscheinbedingungen der Werbegemeinschaft Paderborn e. V.

1. Erwerb des Gutscheins
1. Sie können Ihren Gutschein an einer der Verkaufsstellen (Liste unter www.werbegemeinschaft-paderborn.de/Einkaufsgutschein) erwerben.
2. Der Gutschein hat die Form einer elektronisch lesbaren Karte, die eine Kartennummer trägt.

2. Kosten
1. Die Kosten für den Gutschein richten sich nach dem Gutscheinwert. Sie können den Gutschein mit einem beliebigen Betrag in Euro aktivieren lassen. Das Guthaben wird nicht verzinst.
2. Weitere Gebühren entstehen Ihnen nicht, insbesondere nicht bei der Bezahlung mit dem Gutschein. Die teilnehmenden Partner dürfen Ihnen bei der Bezahlung keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren in Rechnung stellen.

3. Verwendung
1. Mit Ihrem Gutschein können Sie bei teilnehmenden Akzeptanzstellen bargeldlos und mit Bargeld bezahlen. Die Akzeptanzstellen sind unter www.werbegemeinschaft-paderborn.de/Einkaufsgutschein aufgelistet.
2. Bei jedem Einkauf wird der gezahlte Geldbetrag von Ihrem Guthaben abgebucht. Sie können den Gutschein beliebig oft zur Bezahlung benutzen, solange ein entsprechendes Restguthaben erhalten ist. Sollte bei einem Einkauf ein Kaufpreis zu zahlen sein, der Ihr aktuelles Guthaben übersteigt, können Sie den darüberhinausgehenden Anteil mit einem anderen akzeptierten Zahlungsmittel (z. B. bar oder Girocard) begleichen.
3. Zur Bezahlung mit dem Gutschein in einer teilnehmenden Akzeptanzstelle ist es notwendig, dass Sie den Gutschein selbst bei der Bezahlung vorlegen. Beim Online-Einkauf können Sie den Gutschein nicht einsetzen.
4. Sie können den Gutschein nicht zur Bezahlung einsetzen, wenn er beispielsweise wegen einer Beschädigung oder aufgrund einer technischen Störung nicht ausgelesen werden kann.
5. Eine an der Kasse vorgenommene Belastungsbuchung kann nicht rückgängig gemacht werden, da der Gutschein nicht wieder aufladbar ist. Auch eine direkte Auszahlung des Guthabens bei den Akzeptanzstellen ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch bei Einsatz des Gutscheins die jeweilige Akzeptanzstelle Ihr alleiniger Vertragspartner bleibt.

4. Guthabenprüfung
Sie können jederzeit den aktuellen Stand Ihres Guthabens an den Verkaufsstellen sowie an den Kassen der teilnehmenden Akzeptanzstellen abfragen. Das Guthaben ist außerdem unter www.werbegemeinschaft-paderborn.de/Einkaufsgutschein abrufbar.
Ihr Guthaben ist gesichert, da die Gelder getrennt von anderen Geldern auf einem Treuhandkonto hinterlegt sind.

5. Sicherheit
1. Der Einkaufsgutschein der Werbegemeinschaft Paderborn e. V. ist nicht personalisiert, also nicht Ihrer Person zuordenbar. Sie sollten ihn deshalb sicher verwahren. Falls Ihnen der Gutschein abhandenkommt, können wir Ihr Guthaben nicht ersetzen. Dies gilt auch im Falle einer missbräuchlichen Verwendung des Gutscheins durch einen Dritten. Da der Gutschein nicht personalisiert ist, kann er auch im Fall des Verlusts oder der missbräuchlichen Verwendung nicht gesperrt werden.
2. Sie können den Gutschein auf Dritte übertragen.

6. Gültigkeitsdauer
1. Der Einkaufsgutschein der Werbegemeinschaft Paderborn e. V. ist ab dem Tag des Gutscheinkaufs für einen Zeitraum von drei Jahren zum Jahresende gültig. Wenn der Gutschein abgelaufen ist, wird er automatisch gesperrt und Sie können ihn nicht mehr zur Bezahlung einsetzen. Sie können das Ablaufdatum an den Verkaufsstellen erfragen.