Stellungnahme zum geplanten City Outlet Center in Bad Lippspringe empfiehlt Aufgabe der Planungen

Die Nachricht, dass in Bad Lippspringe ein City Outlet Center (COC) geplant ist, hat die Werbegemeinschaft Paderborn seinerzeit überrascht. „Nach der Veröffentlichung der Idee sind zahlreiche Mitglieder der Werbegemeinschaft Paderborn auf mich zugekommen und haben zunächst ungläubig gefragt, ob ein solches Vorhaben ernsthaft diskutiert würde“, sagt Uwe Seibel, 1. Vorsitzender der Werbegemeinschaft Paderborn.

In den folgenden Wochen wurde im Rahmen einer Marketingkampagne der Stadt Bad Lippspringe regelmäßig über eine Entwicklung informiert, die die Sorgen des Einzelhandels in der Region wachsen ließ. Parallel hat die Werbegemeinschaft Paderborn als Interessenvertretung des Handels in Paderborn die Chancen für ein Innenstadt-Outlet im Heilklimatischen Kurort Bad Lippspringe prüfen lassen und externe Expertise einbezogen. Das Ergebnis wurde jetzt vorgestellt.

Im Auftrag der Werbegemeinschaft Paderborn hat die Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbH aus Dortmund eine Stellungnahme erarbeitet. Das Fazit der ‚Auswirkungsabschätzung für das avisierte City Outlet Center (COC) in Bad Lippspringe‘: „Aus normativer und gutachterlicher Sicht ist zu empfehlen, von den Planungen der Etablierung eines COC in Bad Lippspringe in der avisierten Dimensionierung von 9.000 qm Verkaufsfläche abzusehen.“

Weiter heißt es in dem Gutachten: „Die Stadt Bad Lippspringe ist als Grundzentrum ausgewiesen und würde durch das Vorhaben eines City Outlet Centers die ihr zugewiesene Versorgungsfunktion deutlich überschreiten und gleichzeitig absehbar Nachbarkommunen hinsichtlich der Versorgung der Bevölkerung beeinträchtigen. Es handelt sich demnach um ein raumordnerisch relevantes Vorhaben.“

„Wir wollen und können nicht als Verhinderer eines Vorhabens unserer Nachbarkommune agieren“, sagt Uwe Seibel. „Dazu ist uns das bewährte und ausdrücklich gute Verhältnis zum Bad Lippspringer Bürgermeister Ulrich Lange zu wichtig.“

In der Stellungnahme aus Dortmund werden zahlreiche sachliche Argumente angeführt, die gegen ein COC in Bad Lippspringe sprechen. So bestehe „eine wesentliche Einzugsgebietsüberschneidung mit der Stadt Paderborn sowie nachgeordnet auch mit Detmold sowie Bielefeld und Gütersloh“.

Ferner wird davon ausgegangen, dass 65 Prozent der Kundschaft des COC Bad Lippspringe aus der näheren Umgebung anreisen und der Umsatz dieser Kundinnen und Kunden auch dem Oberzentrum Paderborn verloren ginge: In einem Radius von 40 Minuten Fahrzeit ist „mit dem Oberzentrum Paderborn ein wesentlicher Wettbewerber gegeben, wodurch eine Überschneidung der Einzugsgebiete gegeben ist“.

Allein auf Paderborn bezogen spricht die Stellungnahme eine deutliche Sprache: „In der Summe ist nicht auszuschließen, dass sich die durch die COVID-19-Pandemie beschleunigten Strukturwandelprozesse in Verbindung mit der Schaffung eines maßgeblichen Wettbewerbsstandortes (dem hier in Rede stehenden COC Bad Lippspringe) in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Oberzentrum Paderborn negativ auf den Bestand und die Entwicklungsmöglichkeiten der Paderborner Innenstadt auswirken. Dies gilt insbesondere angesichts der hohen Bedeutung der Sortimente Bekleidung und Schuhe/Lederwaren für innerstädtische Versorgungslagen.“